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Polestar 2

Citroën klagt gegen Polestar

Der französische Autobauer Citroën sieht durch das aus zwei Winkeln bestehende Polstar-Logo seine Markenrechte verletzt. Zu groß sei die Ähnlichkeit mit den Markenemblemen von Citroën und DS.

Alle drei Logos bestehen aus Doppel-Winkel, die jedoch unterschiedlich angeordnet sind. Gegen die Verwendung des Polestar-Logos hatte Citroën bereits im Juli 2019 Klage eingereicht und erfolgreich eine Untersagung der Verwendung des Logos erwirkt. Neben einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 150.000 Euro durfte Polestar ab Oktober 2020 für zunächst 6 Monate sein Logo nicht in Frankreich verwenden, sodass die für Anfang 2021 geplante Markteinführung des Polestar 2 verschoben werden musste.

Der Rechtsstreit konnte Mitte 2022 beigelegt werden, nachdem Polestar Klage gegen Citroën aufgrund eines ähnlichen Felgendesign eingereicht hat. Ob und wann ein Marktstart von Polestar in Frankreich erfolgen wird, ist hingegen noch nicht bekannt. Auch drei Jahre nach Klageeinreichung war im Mai 2023 die französische Homepage von Polestar noch nicht freigeschaltet.

Dass Markenrechte einem einen Strich durch die Rechnung machen können, musste auch schon Tesla erfahren. Zusammen sollten die Modellbezeichnungen der Tesla Fahrzeuge die Buchstabenkombination »S E X Y« ergeben, weshalb das Model 3 ursprünglich »Model E« heißen sollte. Da Ford allerdings die Markenrechte an der Bezeichnung Model E hält, musste Tesla dieses Wortspiel leider aufgeben. Bei der Vorstellung des Model Y sagte Elon Musk später: »Ford killed SEX.«.